Auszug aus der Satzung:

(2) Zweck der Stiftung ist die

 

a) Förderung des Wohlfahrtswesens nach § 52 Absatz 2 Nr. 9 AO,

b) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres

körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aus wirtschaftlichen

Gründen der Hilfe bedürfen,

c) Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung,

d) Förderung der Jugend- und Altenhilfe,

e) Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen,

f) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens,

g) Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch (ethnisch) oder religiös Verfolgte,

für Geflüchtete, Vertriebene, Aussiedler*innen oder Spätaussiedler*innen,

h) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger

und mildtätiger Zwecke,

 

zugunsten des Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hannover e.V. einschließlich

dessen Mitgliedern und einschließlich den mit dem Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband

Hannover e.V. sowie dessen Mitgliedern verbundenen Körperschaften.

 

 

 

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